Gedenkjahr 2025: Eine kritische Replik auf das Buch „Hinschaun! Poglejmo“.

Schon die Ausstellung hat für Wirbel gesorgt
Schon die Ausstellung hat für Wirbel gesorgt

Info Nr. 97

8.5.2026  Landesmuseum – Peter Pirker präsentierte sein zweisprachiges Buch zur Ausstellung „Hinschaun! Poglejmo!1 Schon die Ausstellung habe für Wirbel gesorgt, wird von Kerstin Wassermann in der Kronen Zeitung  festgestellt. Doch schon vorab sei klar, dass der Inhalt des Buches für Kontroversen sorgen werde.2 Dringend lesenswert! wird zum Buch in der Kleinen Zeitung geraten.3 Das Kärntner Gedenkjahr 2025 lässt die Kärntner Bevölkerung nicht zur Ruhe kommen.
In dieser Replik nehme ich speziell auf das Thema Perschmann (Peršman) Bezug.

Das „Muzej/Museum Peršman“ in der Gemeinde Bad Eisenkappel stand im Kärntner Gedenkjahr 2025 aus vielen Gründen im Fokus des öffentlichen Interesses. „Wie brandaktuell der Ausstellungsinhalt ist, zeigt auch, was der Polizeieinsatz am Gedenkort Peršmanhof im Gedenkjahr 2025 ausgelöst hat. Hier gilt es in Zukunft noch mehr Sensibilität aufzubringen“, schrieb im Vorwort des Buches Landeshauptmann Peter Kaiser (S. 13). Der Landeshauptmann spielte in dieser Causa eine führende Rolle. Es ist bemerkenswert, dass das Kärntner Kulturgremium auf Anregung von Landeshauptmann und Kulturreferent Peter Kaiser bereits im Jahr 2024 einen anderen Rahmen für das Erinnerungsjahr /Leto spominjanja 2025 festlegte bzw. vorgab. Ziel dieses anderen Rahmens war es, die Mehrstimmigkeit von Erinnerung/en in Kärnten/Koroška sichtbar und erfahrbar zu machen und so Schritte zur Demokratisierung der öffentlichen Erinnerung zu setzen, berichtete der Ausstellungskurator Peter Pirker.4 Die Herausgeber betonen, dass sie im Rahmen von Hinschaun! Poglejmo und bei weiteren Projekten mit dem Muzej/Museum Peršman eng und ausgezeichnet kooperiert haben (S. 18). Da das Museum dem Partisanenverband gehört, erstreckte sich die enge Kooperation selbstredend auch auf den Partisanenverband.
Die geplanten „Schritte zur Demokratisierung“ führ(t)en zu Kontroversen, zumal der Partisanenverband mit seinem Museum Peršman, mit der Antifa und mit weiteren ideologischen Initiativen vernetzt ist, deren links positioniertes Demokratieverständnis auch innerhalb der slowenischen Minderheit auf Widerstand stößt. Zweck des Kärntner Partisanenverbandes (ZKP) ist nämlich, „ehemalige Aktive des Widerstandes gegen den Faschismus zu vereinen, die antifaschistische und demokratische Gesinnung im Sinne der Tradition des Volksbefreiungskampfes (NOB) zu stärken…5 Im politischen Traditionsverständnis des NOB bezeichnet „demokratische Gesinnung“ ein titoistisch-kommunistisches Demokratieverständnis und nicht jenes einer liberalen pluralistischen Demokratie.  
Diesen politischen und ideengeschichtlichen Kontext sollte man aus demokratiepolitischen Erwägungen bei der Schulung österreichischer Polizisten beim „Muzej/Museum Peršman“ nicht außer Acht lassen. Dagegen gibt es vom Vorbereitungsteam „Erinnerungsjahr 2025“ bestehend aus Mitgliedern des Kärntner Kulturgremiums keinerlei Bedenken. In der Ausstellung „Hinschaun/Poglejmo“ wurde nämlich auch eine Erklärung zum Polizeieinsatz am 27.7.2025 veröffentlicht: „Wir, die Vorbereitungsgruppe für das Erinnerungsjahr 2025/Leto spominjanja als Initiative des Kärntner Kulturgremiums in Zusammenarbeit mit der Kulturabteilung des Landes Kärnten/Pobuda Koroškega kulturnega gremija v sodelovanju z odelkom za kulturo deželne vlade, sind entsetzt über den Polizeieinsatz an der Gedenkstätte und im Museum Peršman in der Gemeinde Eisenkappel-Vellach/Železna Kapla-Bela am 27.7.2025. Am Peršmanhof findet wie bereits im Vorjahr zurzeit ein mehrtägiges internationales antifaschistisches Bildungscamp statt. (…) Die unterzeichneten Mitglieder des Kulturgremiums betonen im Gegenteil: Wir begrüßen diese Bildungsarbeit an der Gedenkstätte und im Museum. Das ist im Sinne der Anstrengungen zum Erinnerungsjahr 2025. (…) Durch diese grenzüberschreitende Bildungsarbeit leistet der Lern- und Gedenkort Peršmanhof einen wesentlichen Beitrag zur Festigung der demokratischen Gesellschaft. Die hohe staatspolitische Relevanz dieser Arbeit wird durch die Würdigung von höchsten Repräsentanten der Republik Österreich wie Bundespräsident Dr. Alexander Van der Bellen, und der Republik Slowenien, wie dem ehemaligen Staatspräsidenten Borut Pahor, unterstrichen. Im Kontext des diesjährigen Erinnerungsjahres 2025 ist die Rolle des Peršmanhofes als Ort der Mahnung und der demokratischen Weiterentwicklung von herausragender Bedeutung für das Land Kärnten/Koroška. Der Društvo/Verein Peršman wird im Rahmen des Erinnerungsjahres aus Mitteln des Landes Kärnten/Koroška gefördert und erhielt für sein Engagement auch bereits den Anerkennungspreis des Landes Kärnten für besondere Leistungen im Bereich der freien Kulturinitiativen. (…)
Leon Bernhofer, Nadja Danglmaier, Geraldine Klever, Emil Krištof, Ute Liepold, Edith Payer, Margit Pohl, Klaus Schönberger, Valentin Sima, Dominik Srienc. Das Kurator:innen-Team der Sonderausstellung „Hinschaun/Poglejmo“ schließt sich dieser Erklärung an. Peter Pirker, Andreas Krištof, Ina Sattlegger“.

Mit den speziellen „Schritten zur Demokratisierung“, der „Festigung der demokratischen Gesellschaft“ und der „demokratischen Weiterentwicklung“ der Mitglieder des Kulturbeirates im Gedenkjahr 2025 im Einklang mit dem Museum Peršman und somit mit dem Partisanenverband droht die historische Auseinandersetzung um den Perschmannhof zunehmend zu einer demokratiepolitischen und ideologischen Kontroverse zu werden. Insbesondere die autoritäre, ideologische Argumentation zum Perschmann-Thema lässt, wie befürchtet, auf einen neuen Kalten Krieg schließen. Diese Entwicklung empfinde ich als besonders bemerkenswert. Während des Kalten Krieges organisierte ich Gespräche über den Eisernen Vorhang hinweg. Selbst damals war ich jedoch keinen derartig heftigen persönlichen Angriffen ausgesetzt, wie dies im Zusammenhang mit dem Thema Perschmann (Peršman) der Fall war und bis heute ist.
Das vom Partisanenverband vertretene Demokratieverständnis gewinnt damit zunehmend institutionelles Gewicht. Vom Innenministerium wurde auf Anregung des Kärntner Landeshauptmannes Peter Kaiser auch der damalige Obmann des Partisanenverbandes, Milan Wutte, in die „multiprofessionelle Kommission Peršmanhof“ berufen. Der Perschmann-Einsatz der Polizei vom 27.7.2025 wurde erwartungsgemäß in deren Bericht deutlich kritisiert und „in vielerlei Hinsicht als rechtswidrig und unverhältnismäßig“ bewertet. Umso mehr stellt sich die Frage, warum eine klärende Stellungnahme jener Beamten, deren Vorgehen Gegenstand dieser Kritik war, unterblieb beziehungsweise nicht in vergleichbarer Weise veröffentlicht wurde. Das Ansehen und somit die gesellschaftliche Akzeptanz der österreichischen Polizei könnte somit im Wege dieser Kommission (Vorsitz: Dr. Mathias Vogl) nachhaltig beeinträchtig worden sein. Ein solcher Effekt kann weder im Interesse eines rechtsstaatlich legitimierten Polizeiwesens noch im staatlichen Interesse Österreichs liegen.
Die Kommission empfahl insbesondere „eine Auseinandersetzung mit der Geschichte des Peršmanhofs im Rahmen der Fortbildung der Exekutive und eine durch Expertinnen und Experten begleitete Fortbildung zu politischen Themen im LSE Kärnten“ (S. 61 des Berichtes). Die Expertinnen und Experten des Partisanenverbandes bzw. seines Museums vermitteln den Polizisten diese politische Fortbildung. Die Fortbildung beim Museum des Partisanenverbandes wurde bereits im Erlasswege geregelt. Es wurde bereits damit begonnen, unseren Polizisten die Erinnerungskultur aus der Perspektive des Partisanenverbandes zu vermitteln.

Im Kärntner Gedenkjahr 2025 setzte sich die erklärte Absicht durch, die Partisanen in ein positives Licht zu stellen und die titoistische Bewegung auf den NS-Widerstand zu reduzieren. Diese Geschichtsauffassung der Traditionsträger der Tito-Partisanen erscheint aus fachlicher Sicht allerdings fragwürdig.6 Beispielsweise heißt es in einer Erklärung der Slowenischen Akademie der Wissenschaften und Künste (SAZU) vom 22. und 25.2.2021: Mehrere Jahrzehnte lang wurde die Erinnerung an den Zweiten Weltkrieg von der schwarz-weißen Erzählung über einen Befreiungskampf auf der einen und den Verrätern auf der anderen Seite bestimmt. Für Verbrechen, verursacht im Namen des Befreiungskampfesgab es keinen Platz. Nicht einmal für den Missbrauch des Befreiungskampfes seitens der kommunistischen Führung zwecks Herstellung und Sicherung der eigenen Herrschaft gab es Platz. Mit der Demokratisierung der slowenischen Gesellschaft wurde eine Revision einer solch einseitigen Erzählung (Narratives), die ideologisch und nicht historisch begründet ist, notwendig. (…) Beide Seiten verübten auch viele Verbrechen. (…) Ein mit der Vergangenheit unbelastetes gesellschaftliches Miteinander kann nur mit der Suche nach der Wahrheit über die Ereignisse in der Kriegszeit und danach erreicht werden. Diese Ereignisse müssen auf der Grundlage allgemeiner ethischer Grundsätze sowie mit pietätvollen Gedenkhandlungen, die für alle Gefallenen, Getöteten und Ermordeten bestimmt sind, bewertet werden. Soweit nur möglich, müssen wir das Unrecht gut machen, mit den gegenseitigen Beschuldigungen, den Ausgrenzungen sowie der Instrumentalisierung der Geschichte aufhören und bei all dem die Andersdenkenden achten“.7 Von diesem pazifistischen Gedankengut waren wir im Gedenkjahr 2025 weit entfernt. Umso mehr stellt sich die demokratiepolitisch relevante Frage, welche Geschichtsauffassung und welche Form der Erinnerungskultur im Muzej/Museum Peršman unseren Ordnungshütern vermittelt werden. Abgesehen davon gibt es zum Verbrechen beim Perschmannhof am 24. oder 25.4.1945 viele Varianten.8 Beispielsweise ist sogar davon auszugehen, dass die im Rahmen der Ausstellung „Hinschaun“ Poglejmo“ propagierten „neuen Erkenntnisse“, wonach ein 17- jähriger ungarischer SS-Polizist der Täter sei, nicht nachvollziehbar sind.

Im ersten Teil meiner Rezension des Buches „Hinschaun“ Poglejmo“ gehe ich der Frage nach, ob der 17- jährige ungarische SS-Polizist Sandor Marton das Perschmann-Massaker am 24. oder 25.4.1945 tatsächlich begangen hat. Davon wurde im Rahmen des Gedenkjahres 2025 ausgegangen. Es dürfte sich um eine „Legende“ handeln.
Vom 14.3.- 4.5.2025 wurde im Kärntner Landesmuseum die Sonderschau „Hitlers Exekutive“ gezeigt.
Bereits aus diesem Anlass sagte Peter Pirker, dass Sandor Marton als Täter bekannt sei.
Pirker hat auch neue Erkenntnisse zum Massaker auf dem Persmanhof, für das 1945 das Polizeiregiment 13 verantwortlich war. Vier Erwachsene und sieben Kinder wurden dort ermordet. Mit dem 17-jährigen Marton Sandor ist einer der Täter bekannt. Er wurde 1949 in Ungarn zu lebenslanger Haft verurteilt: Dieses Urteil wurde 1950 rechtskräftig. Martin Sandor wurde letztlich zu 15 Jahren Haft verurteilt. Er wurde dann in Haft genommen und hat diese Haft bis 1956 verbüßt. Er ist vorzeitig entlassen worden“, informierte das Landesmuseum9
In dem in der Ausstellung veröffentlichten ungarischen Zeitungsartikel (er wurde nicht ins Deutsche übersetzt) wird allerdings fälschlicherweise berichtet, dass das Massaker vor dem Landesgericht Klagenfurt bereits verhandelt worden sei. Der Kommandant der beteiligten Polizeieinheit Joszef Reichl (richtig: Josef Reischl) sei wegen Mordes verurteilt worden. Marton habe das Maschinengewehr bedient. Vor dem Klagenfurter Gericht sagten SS-Leutnant Reischl und ein Feldwebel aus, dass Marton ohne Befehl auf die Zivilisten geschossen habe, so sinngemäß der in der Ausstellung gezeigte Zeitungsbericht.10
Das war also eine Lüge, eine Legende der ungarischen Kommunisten. Mit dieser vorgetäuschten Begründung ist der junge Ungar also abgestraft worden. Als Vorwand diente die Legende von einem Gerichtsurteil in Kärnten. Diesen falschen Sachverhalt hätte der Ausstellungskurator erkennen müssen. Bereits in der Ausstellung „Hitlers Exekutive“ wurde also in ungarischer Sprache eine Desinformation des stalinistischen ungarischen Volksgerichtes verbreitet. Ein meritorisches Verfahren fand nämlich nicht statt. Es war also ein politischer Schuldspruch eines totalitären Staates.
1945 wurden in Ungarn Volksgerichte nach sowjetischem Vorbild eingerichtet. Der kommunistische Staat nützte die Justiz zunehmend zur Verfolgung politischer Gegner. Ein Beispiel dafür könnte Marton Sandor gewesen sein.
Nach dem Krieg erfolgte für Verbrechen und Unrechtstaten vieler Ungarn eine besonders harte und brutale Vergeltung, wobei sowohl individuelle (etwa 500 Todesurteile, rund 6.000 Lynchjustizfälle) als auch kollektive Strafmaßnahmen angewandt wurden, die Hunderttausende Unschuldige mitbetrafen. Zwischen 1945 und 1953 wurden 758.611 Personen – d.h. rund 10 Prozent der Bevölkerung! – überwiegend aus politischen Motiven abgeurteilt bzw. Strafmaßnahmen ausgesetzt. Mit dem Gnadenerlass von 1953 wurden jedenfalls so viele Menschen „amnestiert“. Von der Mehrheit dieses Personenkreises kann man annehmen, dass sie aus politischen Motiven ihre Strafe erhielt.11 Die ideologischen „Feinde“ wurden mit Lügen und Vorwänden eingesperrt und nach Jahren wieder rehabilitiert. Das könnte auch bei Sandor Marton der Fall gewesen sein.

Auch im Rechtsmittelurteil des ungarischen Obersten Gerichtshofes vom 31.3.1951 wird die Täterschaft des Angeklagten, Sandor Marton, in Frage gestellt. Demnach habe das erstinstanzliche Gericht hinsichtlich der Tötung lediglich festgestellt, dass diese von zwei Polizisten begangen worden sei. Es sei jedoch nicht als Tatsache festgestellt worden, dass einer der Polizisten der Angeklagte gewesen sei. Der Gerichtshof verweist auf die freie Beweiswürdigung und lässt die Entscheidung des Erstgerichtes gelten. Im Rechtsmittelurteil wird sogar auf die wechselseitigen Beschuldigungen eingegangen: „Auch die weitere Beschwerde, wonach die österreichischen Täter die Begehung des Verbrechens deshalb auf den Angeklagten abgeschoben hätten, weil sie sich dadurch selbst retten wollten und nicht damit rechnen konnten, dass der Angeklagte anhand der Militärkiste gefunden werden würde, gehört in den Bereich der Beweiswürdigung“. 12Wenn man das Perschmann-Massaker aufklären will, müsste man die Feststellungen des Gerichtshofes fachkundig interpretieren. Ich beschränke mich allerdings darauf, lediglich die diesbezüglichen fehlerhaften Erkenntnisse von „Hunschaun/ Poglejmo“ zu thematisieren und die Frage nach der Täterschaft nicht zu stellen. Warum der Ausstellungskurator dieses essentielle, letztinstanzliche Urteil weggelassen hat, möchte ich vorerst nicht kommentieren.

Unter dem Titel „Massaker am Peršmanhof in neuem Licht“ berichtete der Historiker Peter Pirker vor der Eröffnung der Ausstellung „Hinschaun! Poglejmo“ wieder von seinen neuen Erkenntnissen: „1947 verdichtete sich der Tatverdacht gegen einen ungarischen Polizisten namens Marton Sandor. (…) Seine Identität als Angehöriger der 4. Schweren Kompanie des Polizeiregiments 13 und seine Anwesenheit am Stationsort der Kompanie in Feistritz bei Bleiburg wurde aufgrund der Klagenfurter Ermittlungen und der neuerlichen (!) Einvernahme einer Zeugin zweifelsfrei festgestellt. Bei einem weiteren Prozess wurde er nun im April 1949 für schuldig befunden, an der Erschießung der elf Zivilisten am Peršmanhof beteiligt gewesen zu sein. (…) 1951 wurde die Strafe von 15 Jahren Haft rechtswirksam. (…) In Österreich blieb das Urteil der zweiten Verhandlung den Justizbehörden und der Öffentlichkeit unbekannt. So entstanden viele Mythen um das angeblich ungeklärt gebliebene Massaker. (…) Den zweiten dringend Tatverdächtigen, einen deutschen Polizisten namens Johann Tönnis, konnte die österreichische Polizei nie ausfindig machen“.13
Peter Pirker erzählte auch am 28.7.2025 beim Museum Peršman im Rahmen des Antifa-Camps von seinen neuen Erkenntnissen. „Der Vortrag Peter Pirkers beleuchtet den ungarischen Gerichtsprozess gegen den Täter (also: Sandor Marton) des Massakers beim Peršman und präsentiert neue Erkenntnisse aus den Archiven“, so in der Einladung.14 Die slowenische Wochenzeitung Novice berichtete am 2.5.2025, dass laut Peter Pirker in der Ausstellung „Hinschaun/ Poglejmo“ das Perschmann-Massaker aufgeklärt worden sei. Als Täter werde ein 17- jähriger Ungar in der Ausstellung präsentiert. „Es ist eine Lüge, dass das Massaker nicht aufgeklärt ist“, wird von Pirker dezidiert festgestellt.15

Im deutlichen Gegensatz zu Pirkers Darstellung bezeichnen einzelne Kärntner Historiker in persönlichen Gesprächen das Narrativ – Perschmann als ein Kärntner Katyn. Nachkommen der Perschmannfamilie vermuten die Partisanen als Täter des Massakers vom 24. oder 25.4.1945. Bereits 2014 veröffentlichte der Historiker Wilhelm Baum auf Basis gewichtiger Interviews nachvollziehbare Erkenntnisse, die von den meinungsbildenden Autorinnen (Lisa Rettl…) ignoriert worden sind.
Ich vertrete daher die Meinung, dass dieses Thema im Rahmen einer grenzüberschreitenden Wahrheits- und Versöhnungskommission endgültig geklärt werden müsste. Es ist bedauerlich, dass dafür derzeit auch von kirchlicher Seite keine erkennbare Bereitschaft besteht.16
Dazu Auszüge aus einem Kommentar von besonderer Seite: Peter Pirker kündigt „neue Erkenntnisse“ zum Massaker am Perschmannhof an und weist die Verantwortung dem Polizeiregiment 13 zu. Bereits der Auftakt beansprucht wissenschaftliche Autorität, ohne deren Grundlage offenzulegen. Was an diesen Erkenntnissen tatsächlich neu sein soll, bleibt ungesagt. Weder nennt Pirker zusätzliche Dokumente noch erläutert er, welche bisherigen Annahmen durch neue Quellen korrigiert werden. Ebenso offen bleibt, ob bislang unbekannte Archivfunde vorliegen oder lediglich bekanntes Material anders gedeutet wird.
Diese Unbestimmtheit wiegt schwer. Der Perschmannhof-Komplex ist von widersprüchlichen Aussagen, wechselnden Ermittlungsständen, forensischen Spannungen, Erinnerungslücken und späteren politischen Deutungen geprägt. Wer unter solchen Voraussetzungen „neue Erkenntnisse“ geltend macht, muss deren Quellenwert, Herkunft und Reichweite präzise ausweisen. (…) Den kritischsten Punkt erreicht die Darstellung mit der Aussage, mit dem siebzehnjährigen Márton Sándor sei „einer der Täter bekannt“. Diese Formulierung beendet die Beweisfrage, bevor sie geprüft wurde. Sie übernimmt die individuelle Täterschaft Mártons als feststehende historische Tatsache und verschweigt, auf welchem Weg diese Gewissheit hergestellt worden ist.
Die Zuschreibung beruht wesentlich auf den ungarischen Volksgerichtsverfahren von 1949 und 1950 sowie auf späteren Belastungsdarstellungen. Eben deshalb wäre eine strenge Prüfung erforderlich. (…) Statt das Urteil als historisch bedingte Quelle zu analysieren, behandelt Pirker dessen Ergebnis als unmittelbaren Zugang zum Ereignis. Urteilsgeschichte und Tatgeschichte fallen dadurch sprachlich zusammen. Die gerichtliche Feststellung ersetzt die historische Prüfung. (…) Eine solche Schlussfolgerung ist wissenschaftlich unhaltbar.
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Meine Bedenken habe ich auch einer ungarischen Fachexpertin vorgetragen und um eine Stellungnahme gebeten. Aus dieser fachlichen Expertise zitiere ich auszugsweise wie folgt: „Ich habe in den letzten Jahren in diversen Archiven Hunderte von Volksgerichtsprozessakten durchgesichtet und muss dazu leider sagen, anhand dieser lässt sich fast nie klären, ob die Angeklagten tatsächlich etwas getan haben oder unschuldig bestraft wurden. Strafen wurden kollektiv verhängt, war Marton Sandor Mitglied der SS, so war er wegen Kriegsverbrechen automatisch verurteilt (Schreiben vom 14.7.2025).  
Allerdings gehe ich davon aus, dass ich nur anhand eines Volksgerichtsurteils nicht in der Lage sein werde, zu beurteilen, ob der Angeklagte die Tat beging oder nicht. Und damit bin ich einverstanden, dass sowas auch andere Historiker (also der Herr Dr. Pirker) nicht tun sollten. Zu den Volksgerichtsprozessen in Ungarn wurde generell viel publiziert und kritisch beleuchtet, dass die Verfahren oft politisch beeinflusst wurden, anhand falscher Aussagen und Beweismaterialien von juristisch nur teils ausgebildeten Personen Urteile fielen, etc.
(Schreiben vom 15.7.2025).
Schuld oder Unschuld von Sandor Marton an dem Mord kann anhand der Prozessunterlagen nicht festgestellt werden. Das ungarische Volksgericht verfügte über keinerlei neue Beweise, Zeugenaussagen oder Dokumente, sondern ausschließlich über das, was ihnen aus Klagenfurt zugesandt worden war (das sind Unterlagen, die auch in deutscher Sprache in den Akten enthalten sind, also die Ihnen bekannten Unterlagen). Auf dieser Grundlage fällte das ungarische Volksgericht 1949 sein Urteil (…) Das Volksgericht ignorierte auch die Tatsache, dass kein Zeuge mit Sicherheit behauptete, gesehen zu haben, dass Marton den Mord begangen hatte. (…) Der andere „Beweis“ ist die Aussage von Paula Aschmann, die – wie Sie bereits angedeutet gaben – nur gesagt hat, dass sie gehört habe, wie die österreichischen Soldaten behaupteten, dass er es gewesen sei. Sie hat es also nicht selbst gesehen (…)  Auf der Grundlage der bekannten Quellen lässt sich feststellen, dass tatsächlich nicht festgestellt werden kann, wer den Mord begangen hat. Wenn das Museum in seiner Ausstellung (gemeint: Hinschaun! Poglejmo!) als Tatsache behandelt, dass Marton der Täter war, dann gibt es entweder in den Gerichtsakten von Klagenfurt weitere Dokumente, die dies eindeutig belegen (was ich jedoch bezweifle, da die dort verhörten österreichischen und litauischen Soldaten in ihrem eigenen Interesse kaum (als)glaubwürdige Zeugen gelten konnten, da es in ihrem Interesse lag, die Verantwortung auf die abwesenden Ungarn abzuwälzen), oder der Inhalt der Ausstellung ist höchst problematisch“ (Schreiben vom 25.9.2025).18
Es ist aus juristischer Sicht also grundsätzlich inakzeptabel, dem Urteil eines stalinistischen ungarischen Strafurteils aus dem Jahre 1950 kritiklos Glauben zu schenken. Über die Gefahr von voreiligen Schlussfolgerungen beim Lesen von Dokumenten, die in außergewöhnlichen Situationen entstanden sind, philosophierte Prof. Božikar Jezernik: „ Um die Bedeutung von Worten und Taten zu verstehen, genügt es nicht zu wissen, was jemand sagte oder tat. Wir müssen auch wissen, in welchen Verhältnissen sich die Menschen befanden und welche Möglichkeiten ihnen zur Verfügung standen als sie eine Entscheidung getroffen haben. Deshalb fragt sich der Anthropologe nicht nur, was jemand gesagt oder getan hat, sondern auch, warum er dies sagte oder tat. Die Worte und Taten entstehen nicht im leeren Raum. Sie entstehen unter Umständen, welche die Grenzen des Möglichen, Nützlichen und oft sogar Notwendigen bestimmen. In Extremsituationen kann das, was der Mensch sagt oder tut, vor allem zu einem Mittel des Überlebens werden. (…) Gerade deshalb darf sich der Forscher beim Lesen von Dokumenten, die in bzw. über Konzentrationslager entstanden sind, nicht nur fragen, was jemand geschrieben hat, sondern auch, warum er es tat. Diese Anpassungen gibt es nicht nur in Konzentrationslagern. Wir finden sie überall dort, wo Menschen mit Stärkeren reden: vor dem Richter, vor Vernehmern… Deshalb darf der Historiker nicht vergessen, dass die ausgesprochenen Worte nicht immer ein direkter Ausdruck der Überzeugung, sondern auch Mittel für das Erreichen eines bestimmten Zieles sind.
Diese Frage wird noch bedeutender bei Ansuchen von Internierten für die Entlassung aus Lagern und bei deren Erklärungen über die Bereitschaft für den Beitritt in antikommunistische Formationen. Solche Dokumente sind für den Historiker wertvolle Quellen, man muss sie aber vorsichtig lesen. Dem Grunde nach sagen die Dokumente nicht aus, was deren Autoren in Wirklichkeit gedacht haben, sondern vor allem sagen sie aus, was die Autoren bereit waren in einer Situation zu sagen, wenn von deren Worten ihre Rückkehr nach Hause abhängig war. (…) Es ist nicht Aufgabe eines Forschers, dass er aus der Vergangenheit Beweise für bereits im Vorhinein vorbereitete Urteile auswählt. Seine Aufgabe besteht darin, die Menschen in einer Welt zu verstehen, in der diese lebten. Das bedeutet, nicht nur ihre Worte und Handlungen zu verstehen, sondern auch deren Möglichkeiten, die ihnen zur Verfügung standen, deren Ängste, die sie begleiteten und die Folgen, die sie treffen könnten, wenn sie anders agiert hätten. Oft bedeutet es anzuerkennen, dass dieselben Menschen den Okkupator und den Kommunismus gehasst haben, nach Hause gehen wollten und die Rückkehr fürchteten, das Eine sagten und das Andere meinten oder sie wussten es selbst nicht, was sie täten, wenn sie die Möglichkeit der Wahl hätten. Gerade in dieser Widersprüchlichkeit versteckt sich die wahre menschliche Kriegserfahrung. Erst wenn wir sie zu verstehen versuchen, können wir auch die Bedeutung der Worte und Taten von Menschen verstehen, die in einer Welt lebten, die wesentlich anders als die heutige war.
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Diese Überlegungen wären im Zusammenhang mit der Wahrheitsfindung betreffend das Perschmann-Massaker dringend anzustellen gewesen. Wenn man nämlich bedenkt, dass von den Worten der SS-Polizisten „ihre Rückkehr nach Hause“ abhängig war, dann kann man die wechselseitigen Beschuldigungen unschwer interpretieren, insbesondere nachdem sich die Beschuldigung der Partisanen als kontraproduktiv erwiesen hatte. Es ist daher absurd, diese Beschuldigungen als Geständnisse zu werten.20 Die Partisanengeschichte ist aber noch komplexer. Abgesehen davon, dass mit dem Krieg zunächst die Wahrheit untergeht, wurde von der Partisanenführung sogar erwartet, dass gegen den Klassenfeind auch mit dem Mittel der Lüge vorgegangen werden muss. Die einschlägige Partisanenliteratur muss daher mit besonderer quellenkritischer Sorgfalt ausgewertet werden. Auch das ist wegen fehlender Slowenisch-Kenntnisse unterblieben.   

Nun konkret zur Ausstellung bzw. zum Buch  „Hinschaun/ Poglejmo!“ und zum ungarischen Strafurteil 1950:
Im Buch wird das stalinistische ungarische Strafurteil aus dem Jahre 1950 als Faktum präsentiert.
Das stalinistische Volksgericht begründete sein Urteil auf Basis der Zeugenaussage von Paula Aschmann wie folgt: „Am 24.4.1945 erhielt die Kompanie (des 13. Polizeiregiments) den Befehl, von Bleiburg in Richtung Süden nach Petzen vorzudringen. (…) Beim Einsatz stellte die Kompanie gegen Abend fest, dass am Perschmann-Hof Partisanen aktiv sind. (…) Nach einem Feuergefecht zogen sich die Partisanen zurück. Danach kehrt Leutnant Reischl mit seiner Gruppe zum Gefechtsstand der Kompanie zurück und ersuchte den Kompaniechef um Erlaubnis, vom Perschmann-Hof Lebensmittel zu beschaffen. Genannter erhielt den Befehl und ging neuerlich mit mehreren Polizisten, darunter auch mit dem Angeklagten Sandor Marton jun., zum Perschmann-Hof. Am Perschmann-Hof befahl Reischl den dort Wohnenden, die in den Keller geflohen waren, auf den Hof zu kommen. Währenddessen beschossen aber die Partisanen wieder den Hof, worauf die im Haus Wohnenden wieder in den Keller flüchteten. Nach Ende des Beschusses forderten die Polizisten die im Haus Wohnenden auf, wieder aus dem Keller zu kommen. Danach mussten sie sich in Reih und Glied bei der Mauer des Hauses aufstellen. Dann erteilte Leutnant Reischl den Polizisten den Befehl, diese Personen zu erschießen. (…) Die Polizisten, darunter der Angeklagte Sandor Marton jun. , erschossen sechs Personen vor dem Haus, während die anderen in das Haus flüchteten. Zwei Polizisten folgten den Flüchtenden und erschossen weitere 5 Personen. (…) Der Angeklagte leugnete die Straftat (…). Demgegenüber hielt Paula Aschmann in ihrer, auf Ansuchen des Budapester Strafgerichts erfolgten Anhörung am Bleiburger Bezirksgericht vom 5.9.1950 ausdrücklich fest, dass sie Sandor Marton gekannt habe, der zur Tatzeit etwa 17 Jahre alt gewesen sei und in ihrer Wohnung eine Kiste zurückgelassen habe, auf der sich die Budapester Adresse von Sandor Marton befand. In ihrer Aussage erwähnte sie zudem, dass zwei ehemalige Mitglieder des 13. Polizeiregiments ihr erzählt hätten, dass die Zivilisten am Perschmann-Hof auf Befehl von Leutnant Josef Reischl ermordet worden seien und dass Sandor Marton an den Exekutionen beteiligt gewesen sei. Dies alles beachtend hat das Strafgericht die Verteidigung des Angeklagten nicht akzeptiert. (…) Aufgrund obigen Sachverhalts hat das Gericht die Schuld des Angeklagten festgestellt (S. 236, 237).
Im Buch „Hinschaun! Poglejmo“ wird Marton Sandor daher kritiklos als Täter geführt: „1947 identifizierte die Staatsanwaltschaft einen jungen Polizisten des Regiments, Marton Sandor aus Budapest, als dringend verdächtig. (…) 1949 wurde er vom Budapester Volksgericht für schuldig befunden und verurteilt. 1951 wurde das Urteil mit dem Strafausmaß von 15 Jahren rechtskräftig“ (S. 230).
Im Buch wird (nur) das Urteil des Budapester Strafgerichts vom 14.12.1950 in deutscher Übersetzung veröffentlicht. Die entscheidende Zeugenaussage von Frau Paula Aschmann, die in deutscher Sprache verfasst worden ist und somit verständlich ist, fehlt im Buch.
Was sagte Paula Aschmann bei Ihrer Zeugenaussage am 5.9.1950 wirklich: „Ich kann mich heute nicht mehr genau auf alles erinnern, was sich anfangs des Jahres 1945 in meiner Ortschaft zugetragen hat. (…) Bei dieser Polizeikompanie befanden sich auch u.a. ein gewisser Leutnant Josef Reichl und der Polizist Alexander Marton jun. Beide waren aber nicht bei uns einquartiert, sondern hatten häufig in der Schreibstube zu tun, die bei uns im Haus war. Alexander Marton war damals ungefähr 17 Jahre alt. Ich kann aber heute nicht mehr sagen, wie er ausgesehen hat, weil es schon zu lange her ist. Alexander Marton hat bei uns eine Kiste stehen gelassen, in welcher sich einige militärische Ausrüstungsgegenstände befunden haben. (…) Wer in der Ortschaft Koprein-Petzen bei Bleiburg am Perschmannhof in der Nacht vom 24.4.1945 mehrere Zivilpersonen getötet hat, weiß ich nicht. Von anderen Soldaten des Polizeiregiments Nr. 13 wurde mit erzählt, dass die Zivilpersonen auf Befehl des Leutnants Josef Reischl getötet wurden und Alexander Marton jun. mit anderen Soldaten damals dabei war. Ob dies auf Wahrheit beruht, weiß ich nicht. Es waren dies glaublich zwei Soldaten, die im Elsass zu Hause waren, welche mir das erzählt haben. (…) Es ist mir unmöglich, heute irgendwelche näheren Angaben zu machen“.
Für das ungarische kommunistische Volksgericht waren Aschmanns Aussagen  „Tatsachen“. Diesem „Urteil“ folgte man auch in der Landesausstellung „Hinschaun!“ Pogglejmo!“. Die entscheidende Zeugenaussage, die den jungen Ungarn eher entlastet als belastet, wird im Buch und in der Ausstellung „Hinschaun! Poglejmo!“ aber weggelassen. Wer belastende Aussagen übernimmt, entlastende Gegenbefunde aber ausblendet, vermittelt keine ausgewogene Beweislage. Eine solche Vorgangsweise ist wissenschaftlich inakzeptabel.

Aus der Begründung ist auch für einen juristischen Laien das montierte Strafverfahren des kommunistischen ungarischen Volksgerichtes unschwer erkennbar. Es liegen keine sachlichen Gründe vor, Sandor Marton als Täter zu belasten. Alles deutet auf einen üblichen, montierten kommunistischen Strafprozess hin. Mit dem ungarischen Scheinprozess konnte das Perschmann-Massaker also keinesfalls aufgeklärt werden, es gibt keine neuen Erkenntnisse.
Vom Ausstellungskurator wurde auf jedwede Quellenkritik verzichtet. Diese wäre gar nicht möglich gewesen, da dem Kurator nicht einmal eine Übersetzung des Gerichtsaktes zur Verfügung gestanden ist. Das Landesmuseum teilte mir auf Anfrage mit Schreiben vom 30.4.2026 nämlich dezidiert mit, dass eine vollständige Übersetzung des Gerichtsaktes dem Museum nicht vorliege. Hinsichtlich der Existenz einer allfälligen Rohübersetzung wurden vom Kurator mehrere widersprüchliche Auskünfte erteilt.21
Die Folgen werden an konkreten Fehlern sichtbar. Es wurde wegen fehlender Übersetzung daher nicht erkannt bzw. thematisiert, dass beispielsweise laut dem Strafurteil 1950 das Massaker am 24.4. und nicht am 25.4 passiert sei. Diese Abweichung von der verwendeten Datierung auf den 25.4.1945 wird nicht aufgeklärt. Schwerer wiegt die falsche Datierung des Urteils selbst. Das Urteil vom 14.12.1950 wurde in der Ausstellung fälschlicherweise mit 17.6.1950 angegeben. Im slowenischen Text des Buches (S. 234) scheint dieses falsche Datum weiterhin auf. Nähme man diese Datierung ernst, dann hätte Paula Aschmann ihre für die Beweisführung entscheidende Zeugenaussage vom 5.9.1950 erst nach der Urteilsverkündung abgegeben. Die Schlussfolgerungen sind somit wissenschaftlich unhaltbar (s.o.).

Resümee: Der Partisanenverband propagiert mit seinem ideologischen Netzwerk eine spezifische Geschichtsdeutung des Volksbefreiungskampfes (NOB) der Tito-Partisanen. Eine solche verbandseigene Erinnerungskultur ist als Ausdruck historischer Selbstvergewisserung legitim. Diese Erinnerungskultur darf jedoch nicht mit einer staatlich verantworteten, ergebnisoffenen Geschichtsvermittlung verschränkt werden. Dieses Faktum ist auch im Zusammenhang mit der Fortbildung von Polizisten nicht zu übersehen. Für die Ausstellung des Landes Kärnten wie „Hinschaun! Poglejmo“ muss ein anderes Maßstab gelten: historische Aussagen haben auf einer möglichst umfassenden, quellenkritischen und ergebnisoffenen Prüfung zu beruhen. Die Ausstellung wurde im Rahmen des Kärntner Gedenkjahres 2025 präsentiert. Die von den Verantwortlichen hervorgehobene enge und ausgezeichnete Kooperation mit Institutionen und Traditionsträgern der titoistischen Partisanengeschichte wirft daher die Frage auf, ob gegenüber deren Geschichtsdeutung die notwendige wissenschaftliche Distanz gewahrt wurde. Da die Ausstellung im Namen und mit finanziellen Mitteln des Landes Kärnten erstellt wurde, betrifft diese Frage nicht allein die fachhistorische Qualität der Ausstellung, sondern auch die politische Verantwortung des Landes. Staatlich getragene Erinnerungskultur darf nicht der Bestätigung einer vorgegeben ideologischen Geschichtsauffassung dienen, sondern muss unterschiedliche Quellen und widersprechende Befunde gleichermaßen einer kritischen Prüfung unterziehen. Gerade hinsichtlich des Massakers beim Perschmannhof lassen sich die als „neu“ präsentierten Erkenntnisse zur persönlichen Täterschaft Sandor Martons nach dem ausgewerteten Quellenmaterial nicht nachvollziehen. Damit stellen sich hinsichtlich der Präsentation sowohl Fragen nach der wissenschaftlichen Sorgfalt als auch nach der politischen Verantwortung.  (Es folgt Teil 2)

 

 

1 Hinschaun! Poglejmo. Kärnten und der Nationalsozialismus. Koroška in nacionalsocializem, Peter Pirker, Andreas Krištof, Ina Sattlegger (Hg./Izd), (Klagenfurt 2026).

2 Kronen Zeitung, 5.5.2026, S. 16 f. Red.: Kerstin Wassermann.

3 Kleine Zeitung, 6.5.2026, S. 53. Red.: Andreas Kanatschnig.

4 Stimme, Zeitschrift der Initiative Minderheiten, Frühling 2026, S. 32-34.

5https://www.partizani.at/de/namen, Abruf: 10.7.2026.

6 Siehe auch: Josef Lausegger, Das Kärntner Jahr der Erinnerungskultur 2025 – Eine kritische Vorschau, in: Carinthia I 2024, S. 725-777.

7 https://www.sazu.si/events/604f373d12416e9924e4eac7, Abruf: 25.7.2023

8 Kärnten liegt am Meer, Klagenfurt 2012, S. 371, 372. Franz Josef Smrtnik, ehemaliger Bürgermeister von Bad Eisenkappel: „Über den Peršmanhof gibt es viele Varianten. (…) Was genau die Ursache war, wie es passierte und wer schuld war, muss ich sagen, sollte nebensächlich sein“

9https://landesmuseum.ktn.gv.at/aktuelles?nid=406, abgerufen am 25.05.2026.
Ausstellung zu „Hitlers Exekutive“ eröffnet.

10 Archiv: Josef Lausegger

11 Jozsa G. (1998). Aufarbeitung der kommunistischen Vergangenheit in Ungarn. (Berichte/B/Ost, 5-1998. Köln: Bundesinstitut für ostwissenschaftliche und internationale Studien. https://nbn-resolving.org/um:nbn:de:0168-ssoar-43353, Abruf: 24.3.2025.

12 Quelle: Rechtsmittelurteil des Obersten Gerichtshofes der Ungarischen Volksrepublik vom 31.3.1951, Aktenzeichen B.V.5244/1951/24, Blatt 57 des Gerichtsaktes.

13 Kleine Zeitung, 25.4.2025, S. 22 f.

14 Novice, 18.7.2025, Beilage, ohne Impressum.

15 Novice, 2.5.2025, S. 6.

16 Am 17.1.2024 sprach ich beim Direktor der kirchlichen Hermagoras-Bruderschaft, Dr. Karl Hren, vor und regte die Herausgabe einer aktuellen Publikation zum Thema Perschmann an. Der Direktor zeigte dafür kein Interesse. Unter dem Titel „Das Kärntner Jahr der Erinnerungskultur 2015 – Eine kritische Vorschau“ veröffentlichte ich in der Carinthia I 2024 zudem neue Fakten zum Perschmann-Thema. Hanzi Filipič, unmittelbarer Mitarbeiter des Hermagoras-Direktors Hren, attackierte mich deshalb in einem Beitrag in der Carinthia I 2025 und stärkte damit Ideologen, die dem kirchlichen Umfeld keineswegs selbstverständlich nahestehen. Die Kirche in Slowenien dürfte anders denken. Allerdings kritisierte ich auch den Umstand, dass sich die slowenische Minderheit auf Slowenisch als Volksgemeinschaft (=narodna skupnost) definiert und verwies auf den schwerwiegenden NS-Bezug. Filipič, bzw. die Hermagoras, behauptet, dass der Begriff im Slowenischen diesen NS-Bezug nicht besitze. Auch darüber müsste man im Rahmen einer Wahrheits- und Versöhnungskommission sprechen.  

17 NN, 26.7.2026, Privatarchiv: Josef Lausegger.

18 Schreiben im Archiv des Autors Josef Lausegger. Der Name der ungarischen Expertin wird zu ihrem Schutz nicht genannt.

19 Reporter, 29.6.2026, S. 44- 46. Beitrag „Med političnim prepričanjem in preživetjem“.

20 Siehe Peršman 2014, S. 252.

21 Siehe auch: Josef Lausegger, Ein Diskussionsbeitrag zu Perschmann (Peršman), Info.Nr. 87. Quelle: www.volksabstimmung-1920.at