Slowenische Gerichtssprache: Slowenische Richter für slowenische Kärntner?

Justitia (Rathaus St. Veit/Glan)
Justitia (Rathaus St. Veit/Glan)

Ein Wahlkampfthema

Info Nr. 62

9.6.2022  Gerichtssprache – Das Justizministerium will die zweisprachigen Bezirksgerichte Ferlach, Bleiburg und Bad Eisenkappel schließen. Im Gegenzug soll die Zweisprachigkeit auf die gesamten Bezirksgerichtssprengel Klagenfurt, Villach und Völkermarkt ausgedehnt werden. Auch so genannte „zweisprachige Kompetenzzentren“ sollen entstehen, berichtet ORF.at.
Es stellt sich die Frage nach der Befangenheit von slowenisch-sprachigen Richterinnen und Richtern.

1. Geheimer Gesetzesentwurf: Gerichtssprache
Der Verein der Kärntner slowenischen Juristen (Obmann: Rudi Vouk) begrüßt den Entwurf. Die Änderungen würden den Forderungen der slowenischen Volksgruppe entsprechen. Laut Olga Voglauer (Grüne) handle es sich vorerst um Gespräche auf Fachebene. Die drei zweisprachigen Gerichte werden nicht zugesperrt. „Es werden hier weiter Serviceleistungen der Justiz angeboten, wie etwa Sprechtage oder Einsichten“, so die gut informierte Grün-Politikerin Voglauer.

Kritik kommt von der FPÖ, vom Team Kärnten und von der ÖVP.
Erwin Angerer (FPÖ) erklärte, man habe gedacht, dass mit der Ortstafellösung „die Forderungen aus Slowenien erfüllt“ seien. Es könne nicht sein, dass das Landesgericht und die Bezirksgerichte Klagenfurt, Villach und Völkermarkt zweisprachig werden müssen.
Laut Gerhard Köfer (Team Kärnten) werde man die Schließung „auf keinen Fall akzeptieren“. Er könne sich nicht vorstellen, dass man am Landesgericht Klagenfurt zweisprachig verhandeln werde.
Wir werden auf allen Ebenen dafür kämpfen, dass dieser Gesetzesentwurf nicht in die Tat umgesetzt wird, wird von Martin Gruber (ÖVP) angekündigt.

LH Peter Kaiser (SPÖ) sei nach eigenen Angaben in die diesbezüglichen Verhandlungen nicht eingebunden gewesen. Vertreter der Landesregierung seien aber auf Beamtenebene in der Arbeitsgruppe des Justizministeriums eingebunden gewesen, so Kaiser.1
Andrea Bergmann schrieb dazu in der Kleinen Zeitung: „Noch im April habe Zadič deponiert, dass es keine konkreten Schließungspläne gäbe. Da war bereits eine Arbeitsgruppe (…) am Werken. (…) Für Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ), der nichts von einem Gesetzesentwurf wusste, ist entscheidend, dass die Volksgruppe den Plänen zustimmt und nicht an Artikel 7 gerüttelt wird“. In der Unterlage des Justizministeriums sei u.a. festgehalten, dass das Landesgericht Klagenfurt sowie die BG Klagenfurt und Villach ab 1. Juli 2023 zweisprachig werden. Bei gleicher Eignung werden zweisprachige Personen bevorzugt aufgenommen.2

Die Krone sei im Besitz des Gesetzesentwurfes, schrieb Fritz Kimeswenger bereits am 9.6.2022. Im Justizministerium spricht man von „Zusammenlegung und signifikanter Ausweitung der zweisprachigen Gerichtsbarkeit Kärnten Koroška (…) Beschriftungen werden zweisprachig angebracht und die Bezeichnung der Gerichte generell zweisprachig geführt“. Das riecht nach Ärger, so Fritz Kimeswenger.3 Der Ärger kam einen Tag danach. Landeshauptmann Peter Kaiser verlange die „Einbeziehung des Landes“ in jedwede Reformabsicht. Es freue sich aber die Grün-Chefin Olga Voglauer: „Zweisprachigkeit schadet niemandem und tut nicht weh“, berichtet Kimeswenger.4

„Das wäre ein riesengroßer Fortschritt“, urteilte der Verein der Kärntner slowenischen Juristen.
Der Entwurf kam vorzeitig und ungeplant an die Öffentlichkeit, kritisierte Rudi Vouk.5
Rudi Vouk ist der Vorsitzende des Vereins der Kärntner slowenischen Juristen und erarbeitete für das Justizministerium einen mit den Zentralorganisationen akkordierten Entwurf. Mit einem Kommentar in der slowenischen Wochenzeitung Novice reagierte er auf den „Kärntner Reflex“.
Rudi Vouk:Nachdem wegen einer bewussten Indiskretion die geplante Reform des zweisprachigen Gerichtswesens – worüber das Justizministerium mit Vertretern der Minderheit Gespräche führt und eine Lösung im Sinne der geführten Gespräche eine Erfüllung des Artikels 7 wenigstens in diesem Punkt bedeuten würde – vorzeitig bekannt geworden ist, hörten und lasen wir Reaktionen wie in alten Zeiten, von denen einige wirklich meinten, dass sie vorbei sind. (…) Wir haben nur noch einen zweisprachigen Richter in Bleiburg, der aber in 4 Jahren, ob er will oder nicht, pensioniert wird.(…) Wieviel Schaden diese Indiskretion bewirken wird, werden wir erst sehen. Im Moment haben wir noch Glück, dass sich der Landeshauptmann noch für keine Seite festgelegt hat. Er wird zeigen müssen, ob wir seine Erklärungen vom besseren Miteinander und Entschuldigungen für die Vergangenheit ernst nehmen können. (…) Das, was jetzt auf dem Tisch liegt, haben wir seit Jahrzehnten gefordert. Es war also irgendwie überraschend, dass Vertreter der (slowenischen) Organisationen mehr Zeit verlangten, damit sie sich in ihren Gremien beraten können. (…)
Wie konnte die gesamte Sache überhaupt an den Tag kommen. Es kann sich erweisen, dass das an den ORF gelangte Papier (vorher kam es wahrscheinlich zur FPÖ und zum Team Kärnten) nur aus den Reihen von Sitzungsteilnehmern der slowenischen Juristen und der slowenischen Vertretungsorganisationen kommen konnte. Das Papier bekamen 4 ehemalige und aktive Richter, 6 ehemalige und aktive Rechtsanwälte, ein Beamter und Vertreter von slowenischen Vertretungsorganisationen. Ich glaubte, dass wir allen bedingungslos vertrauen können. Einer von ihnen machte es möglich, dass das interne Diskussionspapier, das einen großen Fortschritt bei der Realisierung von Rechten der Kärntner Slowenen bringen kann, in die Hände der FPÖ, des Teams Kärnten und der Medien gelangt ist.
Wer meint, dass wir noch immer keine öffentlich-rechtliche, gewählte verantwortliche Vertretung brauchen, soll darüber nachdenken“.
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Am 14.6.2022 war die Reform des zweisprachigen Gerichtswesens in Kärnten Thema der Nationalratssitzung. Die FPÖ kritisierte, dass die Reorganisation eine „Slowenisierung der gesamten Gerichtsbarkeit und des Bundeslandes“ bedeuten würde. Justizministerin Alma Zadič antwortete mit Hinweis auf den Staatsvertrag 1955, dass die Verwendung der slowenischen Sprache gestärkt und ihre Verwendung vor Gericht abgesichert werden solle. Sie habe dazu bereits im Herbst des Vorjahres eine Arbeitsgruppe eingesetzt. Nach mehreren Gesprächen habe die Arbeitsgruppe eine erste Arbeitsunterlage erarbeitet, so Zadič. Sie verstehe die auftauchenden Ängste nicht, meinte Olga Voglauer (Grüne). Ihr Bundesland Kärnten/Koroška habe die alte Politik des Auseinanderdividierens der Volksgruppe längst hinter sich gelassen.
Peter Weidinger (ÖVP) verwies auf die Ausführungen der Bundesministerin, wonach es sich um ein erstes Arbeitspapier handle, das auch dem Koalitionspartner, also der ÖVP, nur aus den Medien bekannt sei. Weidinger ermahnte die FPÖ, nicht zu versuchen, aus dem Thema politisches Kleingeld zu schlagen. Eine „Slowenisierung“ Kärntens zu behaupten und alte Feindbilder zu bemühen, wie dies Erwin Angerer (FPÖ) praktiziere – der in seiner Ausführung vor dem Nationalrat unter anderem erklärte, dass in Zukunft zweisprachige Personen bevorzugt aufgenommen würden, während Vertreterinnen und Vertreter der deutschsprachigen Mehrheitsbevölkerung diskriminiert würden – entspreche nicht dem Geist des Hohen Hauses, so Weidinger.
Johannes Margreiter (NEOS) fragte sich, wo denn eigentlich das Problem liege. Margreiter wies ebenfalls auf das Vorbild Südtirol hin. (Anmerkung: In Südtirol ist die deutsche Volksgruppe nicht die Minderheit, sondern die Mehrheit.)
Klaus Köchl (SPÖ) verwies u. a. darauf, dass das Land Kärnten bei der Zusammenlegung von Bezirksgerichten kein Mitspracherecht habe.7

2. Absprachen mit Slowenien
Bereits am 5.5.2022, anlässlich des Antrittsbesuches des slowenischen Botschafters Aleksander Geržina bei LH Peter Kaiser, konzentrierten sich die Gesprächspartner auf zwei Themenbereiche. Einer davon war die Frage der zweisprachigen Gerichtsbarkeit.
Presseaussendung des Landes: Was die Zukunft der zweisprachigen Gerichtsbarkeit betrifft sei man laut Kaiser auf einem guten Weg. Um seitens der Bundesregierung eine Lösung im Interesse der slowenisch-sprachigen Landsleute herbeizuführen, fordere er, Kaiser, „dass dafür jedenfalls Einvernehmen mit der Volksgruppe herzustellen sei“.
Er habe als Botschafter bereits an der Lösung der Ortstafelfrage in Kärnten mitgearbeitet und dabei immer das Miteinander im Blick gehabt, betonte Aleksander Geržina. (…) Eine Reform der Volksgruppengerichtsbarkeit fände laut Geržina Unterstützung von allen (slowenischen) Organisationen. (Auch der slowenische Botschafter war also bereits vor der „bewussten Indiskretion“ informiert)

Am 18.7.2022 fand ein Arbeitstreffen von Kärntens Landeshauptmann Peter Kaiser mit Sloweniens Präsidenten Borut Pahor am Peršmanhof statt. Man sprach auch über die „slowenischsprachigen Bezirksgerichte“.8
Presseaussendung des slowenischen Staatspräsidenten: Der Staatspräsident und der Kärntner Landeshauptmann besprachen auch den aktuellen Vorschlag einer Reform des zweisprachigen Gerichtswesens. Die Reform wurde vom Justizministerium vorgelegt und mit dem Verein der Kärntner slowenischen Juristen und den Organisationen der Kärntner Slowenen abgestimmt. In diesem Sinne brachte der Staatspräsident die Hoffnung zum Ausdruck, dass das Land Kärnten die Annahme der Reform und damit die Erfüllung der Rechte der slowenischen Minderheit nicht behindern würde.9 (Slowenien hat nicht nur, wie vom slowenischen Botschafter hervorgehoben, bei der „Lösung der Ortstafelfrage in Kärnten mitgearbeitet“, sondern beispielsweise auch einen Einfluss auf die Formulierung der Verankerung der slowenischen Volksgruppe in der Kärntner Landesverfassung ausgeübt. Siehe dazu die Information vom 6.3.2018 – „Archiv 2018“ – unter dem Titel: Hat Slowenien die Formulierung der Kärntner Landesverfassung beeinflusst?)
Gegen diesen ausländischen Einfluss müsste es demokratiepolitische Vorbehalte geben.

3. Befangenheit von slowenischsprachigen Richterinnen und Richtern ?

Ein Richter ist als befangen anzusehen, wenn Umstände vorliegen, die es nach objektiver Prüfung und Beurteilung rechtfertigen, seine Unbefangenheit in Zweifel zu ziehen; dabei genügt schon die Besorgnis, dass bei der Entscheidung dieses Richters andere als rein sachliche Motive eine Rolle spielen könnten. Auch ein Beamter hat sich der Ausübung seines Amtes zu enthalten und seine Vertretung zu veranlassen, wenn wichtige Gründe vorliegen, die geeignet sind, seine volle Unbefangenheit in Zweifel zu setzen.10
Viele Juristinnen und Juristen in der Kärntner Verwaltung und bei Gerichten sind Mitglieder des Vereins der Kärntner slowenischen Juristen und vertreten unter der Führung ihres Vorsitzenden Rudi Vouk slowenisch-nationale Interessen. Slowenische Juristen, die in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens tätig sind, spielen bei Konflikten zwischen den beiden „Volksgruppen“ eine aktive Rolle. Vouk veröffentlichte auch seinen äußerst kritischen Leserbrief (s.o.) in seiner Funktion als Vereinsobmann der Kärntner slowenischen Juristen.   
Das Gemeinschaftsbewusstsein innerhalb der relativ kleinen slowenischen Community (Minderheit, Volksgruppe, Volksgemeinschaft) ist groß. Man kennt einander gut. Im Zusammenhang mit der „vollen Unbefangenheit“ wäre in die Waagschale zu legen, dass das Gefühl der Zusammengehörigkeit innerhalb einer Minderheit im Vergleich zur Mehrheitsbevölkerung ungleich intensiver ist.
Es stellt sich also die Frage nach der Befangenheit, wenn ein nationalbewusster, politisierender  Richter oder Beamte objektiv und unbefangen bei strittigen Verfahren zwischen Angehörigen der slowenischen Minderheit und der deutschen Mehrheit oder sogar in konkreten Minderheitenfragen urteilen soll.
Wichtig ist der Hinweis, dass keinesfalls alle slowenisch-sprachigen Richter und Beamten volksgruppenpolitisch aktiv sind.

Ein konkretes Beispiel für polarisierende Ansichten zur Justiz:  Franc Kukovica ergänzte am 2.1.2018 die Ortstafel Sielach mit der slowenischen Bezeichnung. Die Gemeinde Sittersdorf habe auf Grundlage „nie dagewesener Sachen“ einen Schaden von 321 € festgestellt. Die Staatsanwaltschaft habe in ihrem Strafantrag falsche Informationen zitiert, so Kukovica. Er betrachte den Antrag der Staatsanwaltschaft „als eine unverschämte und bewusst eingesetzte Methode der Einschüchterung und weiteren Verhinderung der Sichtbarkeit von Slowenen in unserer zweisprachigen Gemeinde und in der Öffentlichkeit. Dem Freispruch am Gericht in Eisenkappel folgte ein weiterer am Landesgericht mit dem gleichen Ergebnis. (…) Es ist interessant zu wissen, dass die Justiz unabhängig entscheidet, die Staatsanwaltschaft aber unter Weisung des Staates steht und stark von der Politik beeinflusst wird“, urteilt Kukovica.11
Aus der Perspektive der deutschsprachigen Mehrheitsbevölkerung könnte in Zukunft die Rolle der Justiz spiegelverkehrt beurteilt werden.

Im Zusammenhang mit dem Streit um die slowenische Gerichtssprache spielt die Sprache als solche in der Praxis eine untergeordnete Rolle. Angehörige der slowenischen Minderheit gelten grundsätzlich als zweisprachig, sie sind mit der deutschen Sprache täglich konfrontiert und können sich auf Deutsch in der Regel besser ausdrücken. Die Sprache ist der Schlüssel für mutmaßliche Vergünstigungen:
Im vorliegenden Gesetzesentwurf gibt es für „zweisprachige Personen“ bessere Jobaussichten. Im Wege der slowenischen Gerichtssprache könnte darüber hinaus auf den Einsatz eines bestimmten Richters ein Einfluss ausgeübt werden. Laut EU-Recht haben auch slowenische Staatsbürger und Firmen in Kärnten das Recht, bei „slowenischen“ Gerichten einen slowenisch-sprachigen bzw. slowenischen Richter anfordern, der dann auch für den nicht-slowenischen Kontrahenten bei Gericht Recht spricht. Besonders interessant wäre die Ausweitung der slowenischen Gerichtssprache in Kärnten demnach für Slowenien. Diese Frage wird daher auch in Slowenien mit Interesse verfolgt und diesbezügliche politische Gespräche geführt.   
Es ist nicht unverständlich, dass sich nicht-slowenische Kärntner Bürger mit der slowenischen Gerichtsbarkeit verunsichert fühlen. Richterinnen und Richter (aber auch Beamtinnen und Beamte) müssten daher die Frage ihrer Befangenheit besonders verantwortungsvoll prüfen.
Es darf nicht der Eindruck einer parallelen „slowenischen“ und „deutschen“ Gerichtsbarkeit entstehen bzw. verstärkt werden.

4. Wahlkampfthema
Die Politiker haben sich zur Frage des „internen“ Gesetzesentwurfs widersprüchlich geäußert (s.o.), was bereits auf eine gewisse Vorwahlkampf-Nervosität schließen lässt.

Die Kärntner Grünen müssen für den Einzug in den Landtag bei den nächsten Landtagswahlen bekanntlich von der SPÖ ihre slowenischen Stammwähler zurückgewinnen. Der slowenischen Spitzenkandidatin der Grünen, Olga Voglauer, könnte es mit dem Gerichtssprachenthema gelungen sein, beim nationalbewussten Teil der slowenischen Minderheit auf Kosten der Kärntner SPÖ zu punkten. Von Insidern kann man die unbestätigte Ansicht hören, dass die slowenische Minderheit auf eine Kandidatur der slowenischen Einheitsliste bei den Landtagswahlen 2023 verzichtet hat und ihr dafür bei der Lösung der slowenischen Gerichtssprache ein Entgegenkommen zugesagt worden sei. Slowenische Wähler entscheiden sich bekanntlich größtenteils für die SPÖ und für die Grünen.
Es stellt sich die Frage, ob man die deutschsprachige Kärntner Bevölkerung mit der geheimen Gerichtssprachenpolitik vergrämt hat und daher Minderheitenfragen künftighin wieder thematisiert werden.  

5. Resümee
Im Sinne der traditionellen Volksgruppentheorie wird bereits seit den 1930er Jahren mit überhöhten Forderungen eine Volksgemeinschaft („narodna skupnost“) unzufrieden gestimmt und damit ein nationales Konfrontationsklima geschaffen. In diesem Klima kann zumindest bei einem Teil der Volksgemeinschaft (Volksgruppe, nationale Minderheit) eine Festigung des Nationalbewusstseins erreicht werden.12 Dieser (erfolgreichen) völkisch-nationalen Konfrontationsstrategie werden früher oder später auch die neuen Minderheiten folgen.
Erst mit der Überwindung der trennenden völkisch-nationalen Identität und der Akzeptanz eines vielfältigen Regionalbewusstseins  kann also eine Friedensregion Alpen-Adria existieren.    

 

 

1 https://kaernten.orf.at/stories/3159933/, 9.6.2022; https://volksgruppen.orf.at/slovenci/meldungen/stories/3159938/, 9.6.2022.

2 KZ, 10.6.2022, S. 20, 21.

3 Kronen Zeitung, 9.6.2022, S. 18.

4 Kronen Zeitung, 10.6.2022, S. 23.

5 https://volksgruppen.orf.at/slovenci/stories/3159987/, 9.6.2022.

6 Novice, 17.6.2022, S. 2.

7 https://volksgruppen.orf.at/slovenci/meldungen/stories/3160805, 15.6.2022.

8 https://www.ktn.gv.at/Service/News?nid=34734, 18.7.2022.

9 https://www.up-rs.si/up-rs/uprs.nsf/objave/D7AB9C87B535C143C125888300551E15?OpenDoc, 18.7.2022.

10 Mayr in Rechberger, ZPO Rz 4 zu § 19 JN:
https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesn, Abruf: 29.7.2022.

11 100 Jahre nicht zu feiern, herausgegeben von KSŠŠD, KSŠŠK, KSŠŠG, Klagenfurt 2020, S. 39.

12 Vgl.: „In den letzten 15 oder zwanzig Jahren gab es fast keine Konfrontationen und keine Demonstrationen mehr und das lähmt die slowenische Volksgruppe“, so beispielsweise der slowenische Politiker Franz Josef Smrtnik. Quelle: Kärnten liegt am Meer, Klagenfurt 2002, S. 379.